>>>AGB<<<



Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger des Angebotes, unbeschadet einer Courtageverpflichtung der Verkäuferseite, bei Erwerb eines Objektes durch Ihn oder einen Angehörigen die ausgewiesene Courtage vom Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluß aller damit zusammenhängenden Nebenabreden an die Firma Hark Immobilien.

Der Empfänger ist verpflichtet, alle Angaben, Mitteilungen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Empfänger ist ferner nicht berechtigt, ohne Einschaltung der Fa. Hark Immobilien Verbindungen zum Verkäufer herzustellen oder Besichtigungen durchzuführen.

Erhält ein Dritter dennoch durch den Empfänger Kenntnis von Angeboten, Unterlagen und Mitteilungen der Fa. Hark Immobilien und kommt es dadurch zu einem Vertragsabschluß, so entsteht gegenüber dem Empfänger ein Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Courtage.

Ist die von Hark Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Kaufvertrages dem Empfänger des Angebotes bereits bekannt, erklärt er das der Fa. Hark Immobilien innerhalb einer Frist von 3 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die Fa. Hark Immobilien nicht gegen sich gelten zu lassen.

Hinsichtlich des Objektes ist die Fa. Hark Immobilien auf die Auskünfte und Angaben der Verkäufer, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die Fa. Hark Immobilien für den Zustand der Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.

Sämtliche Angebote und Angaben erfolgen freibleibend ohne unser Obligo im Namen des Auftraggebers. Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten. Bei erfolgreicher Vermittlung betragen unsere Maklergebühren 3,57 % der Kaufpreissumme inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für den An- und Verkauf von Haus- und Grundeigentum. Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Koblenz.

Die Fa. Hark Immobilien nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.